Schulzahnärztliche Untersuchungen  Weshalb Schulzahnpflege? Die Schulzahnpflege ist die wichtigste Grundlage für die zahnmedizinische Vorbeugung und Betreuung bei Kindern und Jungendlichen. Konsequent weitergeführt ist sie Voraussetzung für die Erhaltung der Zahn- und Mundgesundheit der erwachsenen Bevölkerung und trägt massgebend dazu bei, dass eine Kostensenkung für die öffentliche und private Hand im zahnmedizinischen Bereich des Gesundheitswesens erreicht wird.
Aufgaben der Schulzahnpflege Jeder einzelne trägt die Verantwortung für vermeidbare Zahnschäden (z.B. Karies, sprich Löcher) selber. Damit der einzelne aber weiss was er vorkehren muss um solche Zahnschäden zu vermeiden, hat der Staat die Verpflichtung übernommen, diese Informationen zu vermitteln. Die Schulzahnpflege ist dazu das ideale Instrument. Eine gut ausgebaute Schulzahnpflege stellt auch sicher, dass alle Kinder, unabhängig vom sozialen Status ihrer Eltern, dieselbe Chance erhalten, ihre Zähne ein Leben lang gesund zu erhalten. Damit die Schulzahnpflege ihr Ziel erreicht, muss sie drei Aufgaben erfüllen:
- Vorbeugung
- Kontrolluntersuchungen
- Behandlungen
Die Vorbeugung (Prophylaxe, Prävention) Die zahnmedizinische Prophylaxe beruht auf drei Eckpfeilern: Ernährungslenkung, Mundhygiene und Fluoridprophylaxe. Diese werden von den Schulzahnpflegehelferinnen den Schülern regelmässig vermittelt: 1. und 2. Kindergarten: 2 Besuche pro Schuljahr 1. und 2. Primarschule : 2 Besuche pro Schuljahr 3. und 4. Primarschule: 2 Besuche pro Schuljahr 5. und 6. Primarschule: 1 Besuch pro Schuljahr
Kontrolluntersuchungen Kontrolluntersuchungen dienen der Vorbeugung und Früherfassung von Zahnschäden und müssen einmal im Jahr durchgeführt werden, wenn sie ihren Zweck erfüllen sollen. Angeborene oder erworbene Kiefer- und Zahnstellungsanomalien beeinträchtigen die Kaufunktion, die Sprache, die Aesthetik und letztlich die Psyche. Ihre Früherfassung dient der zeitgerechten Planung der Behandlung, die einfacher und kostengünstiger durchzuführen ist als eine verspätete Korrektur.
- Die Kontrolluntersuchungen für den Kindergarten und die Primarschule werden ab dem Schuljahr 2007/2008 in der Praxis des Schulzahnarztes durchgeführt. Diese Massnahme ermöglicht dank einer besseren Lichtquelle und Druckluft eine gründlichere Untersuchung.
- Die Schüler der Orientierungsschule können sich die jährliche Kontrolluntersuchung auch von ihrem Hauszahnarzt/Kieferorthopäden bestätigen lassen. Es werden dann in der 2. Hälfte des Schuljahres nur noch diejenigen Schüler zur Kontrolle beim Schulzahnarzt aufgeboten, die bis dahin noch keinen Untersuch hatten.
Sobald im Seitenzahngebiet zwei und mehr benachbarte bleibende Zähne durchgebrochen sind, ist zusätzlich zum Schuluntersuch eine Kontrolle beim Hauszahnarzt angezeigt, da ab diesem Zeitpunkt Röntgenaufnahmen notwendig sein können. Solche werden im Rahmen der jährlichen Schulzahnkontrolle nicht angefertigt. Eine lückenlose Erfassung aller Schüler durch schulzahnärztliche Kontrollen ist sehr wichtig, da die Daten dieser Untersuchungen aufzeigen, wo die Schulzahnpflegehelferinnen die Schwerpunkte setzen müssen.
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