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Schulweg
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Fahrräder, Mofas, Skooter, ...
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Benutzung von Fahrrädern, Mofas, Skooter, ... Kindergärtner und Primarschüler dürfen für den Schulweg das Fahrrad oder andere fahrzeugähnliche Geräte (Skooter, Kickboards, ...) aus Sicherheitsgründen nicht benutzen. Ausnahmebewilligungen kann der Schulleiter, die Schulleiterin auf ein begründetes Gesuch hin erteilen.
Die Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschule dürfen für den Schulweg das Fahrrad brauchen. Die Fahrräder müssen auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz beim Orientierungsschulhaus abgestellt werden. Motorfahrräder dürfen für den Schulweg nicht benutzt werden.
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