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Sonderurlaub 

Bestimmungen

Gestützt auf das kantonale Reglement betreffend Urlaube vom 14. Juli 2004 gilt in den Schulen von Brig-Glis im Bereich Sonderurlaube die nachfolgende Regelung.


Grundsatz

Der Besuch der Schule und aller im Stundenplan vorgesehenen Unterrichtsstunden ist obligatorisch.


Sonderurlaube

Aus triftigen Gründen können durch die Schulverantwortlichen Einzelurlaube wie folgt gewährt werden:

  • durch die Klassenlehrperson für die Dauer eines halben Tages
  • durch die Schuldirektion für bis zu neun Schulhalbtagen

Vorgehen

  • Die Gesuche werden von den Eltern mindestens 10 Tage im Voraus mit dem entsprechenden Formular (siehe Download links) schriftlich an die Klassenlehrperson gerichtet.
  • Dauert der beantragte Urlaub einen halben Tag, entscheidet die Klassenlehrperson über den Antrag und informiert die Eltern.
  • Beträgt die Dauer des beantragten Urlaubes mehr als einen Halbtag, gibt die Klassenlehrperson ihre Vormeinung ab und leitet das Gesuch an das Schulsekretariat weiter.
  • Die Schuldirektion entscheidet über den Antrag und informiert die Eltern und die Klassenlehrperson über den Entscheid.

Falls der Antrag um Sonderurlaub mehr als neun Halbtage beträgt, leitet die Schuldirektion diesen an das Schulinspektorat zur Bearbeitung weiter. 


Verantwortlichkeiten

  • Die Eltern sind für die gestellten Urlaubsgesuche und die Aufarbeitung des Unterrichtsprogramms verantwortlich.
  • Der Schüler, die Schülerin hat kein Anrecht auf Nachhilfeunterricht für die durch den Sonderurlaub entstandenen Stofflücken. Alle Prüfungen, die an den eingelösten Urlaubstagen stattfinden, müssen nachgeholt werden.
  • Alle ungerechtfertigten Abwesenheiten müssen durch die Lehrperson der Schuldirektion gemeldet werden.

Ausnahmen

Nicht dem Sonderurlaub unterworfen sind:

  • Trauerfälle in der eigenen Familie
  • Berufswahlpraktika
  • Krankheits- oder unfallbedingte Absenzen
  • Arzt- und Therapiebesuche

Für künstlerische oder sportliche Aktivitäten kann den Kindern zusätzlich Urlaub gewährt werden. Dazu muss bei der Schuldirektion ein Gesuch (mindestens 10 Tage im Voraus) von einem Verein, einem Verband oder den Eltern eingereicht werden.