Elternratgeber

Wenn Ihr Kind selbst ein Fest oder eine Party organisiert, unterstützen Sie es mit klaren Regeln!

■ Unterstützen Sie Ihr Kind bei der Gestaltung einer schriftlichen Einladung
    (Ort, Zeit, Dauer, Gästeliste, Telefonnummern).
■ Übernehmen Sie die Verantwortung und die nötige Aufsicht.
■ Verbieten Sie die Abgabe von Alkohol (auch Alkopops!).
■ Machen Sie klar, dass Rauchen unerwünscht ist und Drogen verboten sind.
■ erlauben Sie in Ihrer Abwesenheit ohne Absprache keine Partys in Ihrem Heim.
■ Verlangen Sie von Ihren Kindern die Absprache mit Nachbarn (Lärm).
■ Lassen Sie das aufräumen zum Voraus organisieren.
■ Erlauben Sie vor Schul- und Arbeitstagen keine  Party, die länger als bis 20 bzw. 22 Uhr dauert.


Folgende Fragen sollte Ihr Kind beantworten können …

… wenn es abends noch nach draussen geht

■ Wohin?
■ Mit wem?
■ Wie, womit?
■ Wann bist du zu Hause?

 


… wenn es eine Party oder Anlass besucht
■ Wer organisiert die Veranstaltung?
■ Wo findet die Veranstaltung statt?
■ Für wen ist der Anlass vorgesehen? (Altersgruppe)
■ Welche Erwachsene Person trägt die Verantwortung? (Telefonnummer)
■ Wie lange dauert der Anlass? (Verbindliche Rückkehrzeit)
■ Wie ist das Nachhausegehen organisiert? 


Empfehlung der Rückkehrzeiten


Schlaf 

Bedenken Sie, dass Kinder bis zum Alter von 10 Jahren durchschnittlich 10 Stunden Schlaf benötigen, Jugendliche ab ca. 14 Jahren 8 Stunden.


Umgang mit Alkohol und Drogen

■ Reden Sie als Eltern mit Ihrer Tochter/Ihrem Sohn über den Konsum von Alkohol und Betäubungsmitteln.
■ Grundsätzlich ist die Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren untersagt.
■ Stärken Sie das Bewusstsein Ihrer Kinder, dass Nichtrauchen «cool» und billig ist.


Taschengeld

Richtlinien
Taschengeld ist eine freiwillige, heute von den meisten Eltern befürwortete Leistung. Die Höhe des Taschengeldes richtet sich nach den Möglichkeiten und Gewohnheiten der Familie. Eltern und Kinder vereinbaren gemeinsam, wofür das Taschengeld eingesetzt wird.


Regeln
■ Regelmässig und unaufgefordert zahlen
■ Genau festlegen, wofür es reichen muss
■ Keine Rechenschaft über jede Ausgabe verlangen
■ Nicht als Druck- oder Erziehungsmittel missbrauchen
■ Keine Löcher stopfen oder Kredite gewähren


Welche Rechte und Pflichten haben Eltern gegenüber ihren Kindern? 

Im Artikel 296 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Zgb) ist festgehalten, dass die Kinder, solange sie unmündig (also noch nicht 18-jährig) sind, unter elterlicher Sorge stehen. Die elterliche Sorge umfasst die gesetzliche Pflicht und das gesetzliche Recht, für das minderjährige Kind die nötigen Entscheidungen zu treffen, es zu erziehen, zu vertreten, seine Finanzen zu verwalten und seinen Aufenthaltsort zu bestimmen.

Die Rechte und Pflichten der Eltern in der Erziehung sind unter anderem wie folgt festgehalten: Die Eltern leiten im Blick auf das Wohl des Kindes seine Pflege und Erziehung und treffen unter Vorbehalt seiner eigenen Handlungsfähigkeit die nötigen Entscheidungen. Das Kind schuldet den Eltern gehorsam; die Eltern gewähren dem Kind die seiner Reife entsprechende Freiheit der Lebensgestaltung und nehmen in wichtigen Angelegenheiten soweit tunlich auf seine Meinung Rücksicht (art. 302 Zgb Abs. 1 und 2) 

 

In diesem Sinne danken wir Ihnen, liebe Eltern, wenn Sie die Verantwortung für Ihre Kinder wahrnehmen und zum Wohl Ihrer Familie und der Gemeinschaft verantwortungsbewusst mit Ihren Rechten und Pflichten umgehen. 


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